Eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt eines Sprachvisums für Deutschland ist die Vorlage einer Schulbescheinigung über den Besuch eines Deutsch Sprachkurses bei der Deutschen Auslandsvertretung. Der Sprachkurs muss mindestens 20 Unterrichtseinheiten pro Woche (manchmal auch 18, je nach Heimatland) haben. Der Vertrag über Ihren Sprachkurs muss bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland, sowie mit weiteren Unterlagen, vorgezeigt werden. Informieren Sie sich bitte bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Land welche Unterlagen noch für die Ausstellung eines Sprachvisums benötigt werden. Für die Bearbeitung Ihres Visaantrages müssen Sie mit mindestens 8-12 Wochen rechnen, daher sollte der Antrag unbedingt rechtzeitig vor Ihrer geplanten Abreise gestellt werden.
Voraussetzung für den Erhalt einer Anmeldebescheinigung zum Deutschkurs von der Sprachschule Creative ist der Abschluss eines Kursvertrages (verbindliche Anmeldung über unser Anmeldeformular) und die Begleichung der vollständigen Kursgebühr. Im Fall einer Ablehnung, erstatten wir die Kursgebühr abzüglich einer Stornogebühr von 100€. Die Vorlage des Ablehnungsschreibens der Botschaft ist hierfür notwendig. Der Rücktritt vom Kurs muss mindestens 10 Tage vor Kursbeginn in schriftlicher Form (z.B. per E-Mail) erfolgen. Erfolgt der Rücktritt später als 10 Tage vor Kursbeginn, werden die Kursgebühren nicht zurückerstattet.
Nachdem Sie den VISA KURS gebucht haben, erhalten Sie von uns eine automatisierte Anmeldebestätigung mit den Einzelheiten zu dem Kurs und anschließend eine gesonderte E-Mail zu der Zahlung. Nachdem die Zahlung bei uns eingegangen ist, schicken wir Ihnen unverzüglich den Kursvertrag zu, mit dem Sie das Sprachvisum beantragen können.